Gefahrenhinweise - Erklärung

Die bei den relevanten Produkten eingefügten ausführlichen Gefahrenhinweise sind zwingend vorgegeben in der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), also die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (EU-Verodnung)  über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Diese Gefahren-  und Sicherheitshinweise, sowie die Gefahrensymbole sind für den 100% reinen Stoff, bzw. die 100% reine Flüssigkeit anzuwenden.

Für den minimalen Einsatz dieser Substanzen z.B. in Kosmetikprodukten sind die Vorgaben der EU-Kosmetik-Verordnung wie z.B. die IFRA-Tabelle zu beachten.

Die IFRA-Tabelle steht in unserem Shop beim jeweiligen Produkt zum Download bereit.

Für Fragen sind wir jederzeit für Sie da.

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