Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte
Sie möchten Ihre selbst hergestellten Kosmetikprodukte (z.B. Seifen) gewerblich verkaufen?
Wir erstellen die geforderten Sicherheitsbewertungen nach EU-Richtlinie.
Hersteller kosmetischer Mittel sind mit der Umsetzung der 6. Änderungsrichtlinie (EG-Richtlinie 93/95/EWG) in nationales Recht verpflichtet, vor dem erstmaligen In-Verkehr-Bringen ihrer Produkte für diese eine Sicherheitsbewertung zu erstellen.
Als Kosmetikprodukte im Sinne des Gesetzes gelten alle Erzeugnisse, die der Reinigung, Pflege und Dekoration des menschlichen Körpers dienen. Dazu gehören z.B. auch Seifen.
Die aktuelle Fassung der Kosmetikverordnung stellt klare Anforderungen u.a. an die Dokumentation der Zusammensetzung, der Sicherheit, der Wirksamkeit und der guten Herstellungspraxis von kosmetischen Erzeugnissen. Darüber hinaus enthält §5c Absatz 2 KVO ebenso klare Anforderungen an die Qualifikation der Person, die eine Sicherheitsbewertung durchführen darf.
Eine abgeschlossene Hochschulausbildung in Pharmazie, verbunden mit mehrjähriger Berufspraxis, das breite Fachwissen, uneingeschränkter Zugang zur Fachliteratur sowie ständige Fortbildung bieten Ihnen die Gewähr, dass sehr gut auf die gesetzlichen Anforderungen und ebenso auf Ihre Vorgaben eingegangen wird.
Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und werden Ihren diesbezüglichen Auftrag gewissenhaft ausführen. Alle übermittelten Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Bei Anfragen zu Sicherheitsbewertungen geben Sie uns bitte Ihre vollständige Adresse und eine Telefonnummer an. Danke.
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Ihre
Angelika Waniek
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